Gesetzartikel
Zusammenfassung
“kursiv = important”
Öffentliches Recht:
Rechtsbeziehung zwischen Staat (Polizei, Gericht z.B.) und Person.
-Die Person ist dem Staat untergeordnet.
-Dient zum Schutz und Wahrnehmung der öffentlichen Interessen.
Beispiele öffentliches Recht:
-Bundesverfassung (BS, S. 172)-Strafgesetzbuch (StGB)
-Strassenverkehrsgesetzbuch (SVG)
-Umweltschutz gesetzt (USG)
Privates (ziviles) Recht:
Rechtsbeziehung zwischen Person und Person (privat=zivil).
-Koordination/Gleichwertigkeit zwischen zwei Privatpersonen.
-betrifft nur die beteiligten Personen
-Aushandlung des Rechts – gewisse Vorschriften müssen eingehalten werden.
-Wird nur auf Klage einer Partei beurteilt.
-Führt zu einem Zivilfall/prozess
Beispiele privates Recht:
-Zivilgesetzbuch (ZGB)
-Obligationenrecht (OR)
Sonstiges
Infos auf der Seite 13 im AdA.