privates und öffentliches Recht

Gesetzartikel

 

Zusammenfassung

kursiv = important”

Öffentliches Recht:
Rechtsbeziehung zwischen Staat (Polizei, Gericht z.B.) und Person.

-Die Person ist dem Staat untergeordnet.
-Dient zum Schutz und Wahrnehmung der öffentlichen Interessen.

Beispiele öffentliches Recht:
-Bundesverfassung (BS,  S. 172)-Strafgesetzbuch (StGB)
-Strassenverkehrsgesetzbuch (SVG)
-Umweltschutz gesetzt (USG)

Privates (ziviles) Recht:
Rechtsbeziehung zwischen Person und Person (privat=zivil).

-Koordination/Gleichwertigkeit zwischen zwei Privatpersonen.
-betrifft nur die beteiligten Personen
-Aushandlung des Rechts – gewisse Vorschriften müssen eingehalten werden.

-Wird nur auf Klage einer Partei beurteilt.
-Führt zu einem Zivilfall/prozess

Beispiele privates Recht:
-Zivilgesetzbuch (ZGB)
-Obligationenrecht (OR)

Sonstiges

Infos auf der Seite 13 im AdA.

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